Haben Sie gerade ein Haus gekauft oder planen Sie eine Sanierung? In beiden Fällen empfiehlt sich eine umfassende Energieberatung um ein optimales Sanierungskonzept zu erstellen. So wird nicht nur der Wohnkomfort gesteigert sondern mit dem richtigen Sanierungskonzept auch Energie und damit Kosten gespart. Sinnvoll geplante und fachgerecht abgestimmte Sanierungskonzepte sorgen für eine energiesparende lange nachhaltige Lebensdauer Ihres Gebäudes. Ein umfassendes Sanierungkonzept steigert den Wert des Hauses dauerhaft und senken den Energieverbrauch enorm.Von der Bundesregierung werden Gebäudesanierungen und damit auch die Sanierungskonzepte gefördert.
Auch die Anforderungen der Sanierungskonzepte an die Qualität, Wirtschaftlichkeit und fachgerechten Umsetzung sind ebenso hoch. Häufig steht bei der Industrie oder verarbeitendem Gewerk ein großes Eigeninteresse im Vordergrund und die Neutralität und Objektivität bei der Erstellung von Sanierungskonzepten geht verloren.
Wir als Energieberater erstellen unsere Sanierungskonzepte neutral und unabhängig, und so können Bauherren sicher sein fachgerecht beraten zu werden. Unabhängig, ob ein Gebäude zu einem Effizienzhaus saniert oder Einzelmaßnahmen saniert werden, ist ein Sanierungskonzept zu erstellen damit einzelne Massnahmen aufeinander abgestimmt werden.
Wenn möglich ist immer eine umfassende Gebädesanierung zu bevorzugen, dabei ergeben sich folgende Vorteile:
Wir sind als Experten in der Energieeffizienz Liste der Dena eingetragen und erstellen als Sachverständige Anträge für Förderungen bei der KfW, BAFA und der IFB
Ihr Team
Aktuelles
Für die Sanierung zum KfW- Effizienzhaus oder einer energetischen Einzelmaßnahme gelten neue Förderbedingungen. Förderungen bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag bei Effizienzhäusern und Tilgungszuschüsse bis 27,5 % sind möglich, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag und Tilgungszuschüsse von 7,5%.
Investitionszuschüsse sind bis 30% der förderfähigen Kosten möglich.
Private Eigentümer und Mieter erhalten für den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro.
Verkäufer und Vermieter von Gebäuden und Wohnungen sind verpflichtet einen Energieausweis an Käufer und Mieter zu übergeben. Der Einergieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden
Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach den 01.01.1985 eingebaut wurden müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die Heizkessel vor 01.01.1985 eingebaut dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden.
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